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Das Gesetz sieht einige wenige Fälle vor, in denen eine Abtreibung nicht bestraft wird (§ 97 StGB). Es handelt sich um Strafausschließungsgründe; die Abtreibung bleibt rechtswidrig. Bei einem dieser Fälle handelt es sich um einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten.
Voraussetzung zur Erlangung von Straffreiheit ist, dass die Abtreibung
Drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft
Die Frage, bis wann man abtreiben kann, lässt sich wie folgt beantworten: Eine Abtreibung ist – unter Voraussetzungen – in den ersten drei Monaten (das Gesetz stellt also nicht auf die Anzahl der Wochen ab) ab Beginn der Schwangerschaft straffrei. Eine Schwangerschaft beginnt mit der Empfängnis. Hierbei handelt es sich um die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, die bereits wenige Stunden nach dem Geschlechtsverkehr stattfinden kann. Der Gesetzgeber versteht unter dem „Beginn“ der Schwangerschaft jedoch einen anderen Zeitpunkt: Die Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut.
Ein Schwangerschaftsabbruch stellt eine gewichtige Entscheidung dar, die das Leben der Frau nachhaltig verändert. Das Gesetz bietet durch die Drei-Monats Frist auch die Möglichkeit, sich die Entscheidung gut zu überlegen. Es ist sohin gar nicht notwendig, die Abtreibung noch im ersten Schock und überwältigt von Emotionen und Hormonen durchzuführen.
Ärztliche Beratung
Der Arzt sollte der Schwangeren die verschiedenen Abtreibungsmethoden und deren Risiken darlegen. Sinnvoll wäre es auch, die Frau über das Schmerzempfinden des Kindes und dessen Abwehrreaktionen gegen seine Tötung zu informieren.
Zwar ist nach dem Gesetz eine Beratung durch einen Arzt ausreichend, allerdings ist es sinnvoll, vor einer Abtreibung einen Beratungstermin in einem unabhängigen Beratungszentrum zu vereinbaren, das keine Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Dadurch ist gewährleistet, über sämtliche Folgen und Risiken einer Abtreibung unabhängig aufgeklärt zu werden.
Durchführung durch einen Arzt
Um sich nicht strafbar zu machen, muss die Abtreibung durch einen Arzt durchgeführt werden. Verboten ist es, die Schwangerschaft selbst abzubrechen, wie etwa durch eigenständige Einnahme der Abtreibungspille.
Wenn die ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein wird, so ist dessen Abtreibung in Österreich ebenfalls straffrei. Hierzu zählen etwa starke Missbildungen oder das Down-Syndrom (Trisomie 21).
Da das Kind bereits ab dem sechsen Monat außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig ist, wird vielfach gefordert, die Abtreibung von behinderten Kindern nur bis zu diesem Zeitpunkt zuzulassen. Denn nach dem Gesetzeswortlaut wäre die Abtreibung theoretisch bis zur Geburt möglich. Hierbei wird das Kind zumeist mit einer Spritze ins Herz getötet und danach die Geburt eingeleitet.
Das Leben mit einem behinderten Kind mag (zumindest zeitweise) schwieriger sein, als mit einem gesunden. Wie Sie hier nachlesen können, ist es jedoch keineswegs unmöglich.
Eine Abtreibung ist nicht strafbar, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Schwängerung unmündig gewesen ist. An dieser Bestimmung wird jedoch heftige Kritik geübt, weil das junge Alter der Schwangeren alleine die Abtreibung eines gesunden Kindes nicht zu rechtfertigen vermag.
Auch junge Frauen können – zumindest mit der richtigen Hilfe – für ein Kind sorgen. Es gibt eine Reihe an Sozialorganisationen, die auch junge Mütter in dieser schwierigen Situation unterstützen.
Sollte keiner der drei genannten Fälle vorliegen, aber dennoch eine Abtreibung durchgeführt werden, so sind sowohl die Frau als auch der Arzt strafbar. Wie lange man abtreiben kann ist davon abhängig, welcher der genannten Fälle vorliegt.
Sind Sie selbst gerade in der schwierigen Situation, über eine Abtreibung nachdenken zu müssen?
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